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Um die Energieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Union zu steigern, hat die EU die Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" erlassen, die spätestens bis zum Januar 2006 in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen war. Zu den Verpflichtungen dieser Richtlinie zählt u. a. die Erstellung von Energieausweisen - für Neubauten und den Gebäudebestand. Den Verbrauchern soll durch diese Ausweise ein Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz ermöglicht werden. Zusätzlich bietet die EU-Gebäuderichtlinie Ingenieuren, Architekten und Energieberatern sowie Handwerkern ein neues berufliches Betätigungsfeld. Die e&u energiebüro gmbh hat im Auftrag der Energieagentur NRW ein Seminar entwickelt, welches den potentiellen Energieausweis-Ausstellern eine Einführung und Hilfestellung für die zukünftige Arbeit gibt. Im Seminarverlauf werden die Rechenverfahren zur Ermittlung der Werte, die im Energieausweis dokumentiert werden, vorgestellt. Zudem wird auf die Unterschiede der einzelnen Verfahren eingegangen. Mit Hilfe eines Excel-Arbeitsblattes wird die Erstellung des Ausweises Schritt für Schritt vermittelt. Neben dem Rechenverfahren müssen die zukünftigen Ausweisersteller zu einer Fülle weiterer Themen Hintergrundinformationen bereit halten. Daher sind im Seminar Exkurse u. a. zu den folgenden Themen integriert:
Tipps und Tricks bei der Ausweiserstellung runden die Seminarinhalte ab. Ein weiterer Teil des Seminars befasst sich mit der Verwendung des Energieausweises in der Praxis. Wer ist wie von der Einführung des Dokumentes betroffen und welche Chancen eröffnet der Energieausweis auf dem Immobilienmarkt. Download Excel-Arbeitsblatt
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letzte Überarbeitung: 16.07.2010