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Ihre Ansprechpartner: Die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) setzt die europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht um und führt damit in Deutschland die Energieausweise für den Gebäudebestand verpflichtend ein. Darüber hinaus wird ein neues Rechenverfahren für Nichtwohngebäude vorgeschrieben, mit dem die Beleuchtung und die Klimatisierung erstmals im Rechengang bewertet werden.
Die e&u energiebüro gmbh hat sich bereits seit 1999 intensiv mit der EnEV auseinander gesetzt und vefügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit der Verordnung. Sowohl im Bereich Schulung zur EnEV als auch im Alltag beim Rechnen mit der EnEV sind wir von Anfang an tätig. Zum Thema Energieeinsparverordnung können wir die folgenden Dienstleistungen anbieten:
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letzte Überarbeitung: 09.02.2009