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Ihre Ansprechpartner: Um die Energieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Union zu steigern, hat die EU die Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" erlassen, die mit der EnEV 2007 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Zu den Verpflichtungen dieser Richtlinie zählt u. a. die Einführung von Energieausweisen - für Neubauten und den Gebäudebestand. Den Verbrauchern soll durch diese Ausweise ein Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz ermöglicht werden. Zusätzlich bietet die EU-Gebäuderichtlinie Ingenieuren, Architekten und Energieberatern sowie Handwerkern ein neues berufliches Betätigungsfeld.
Die e&u energiebüro gmbh hat im Auftrag der Energieagentur NRW ein Seminar entwickelt, welches Energieausweis-Ausstellern eine Einführung und Hilfestellung für die zukünftige Arbeit gibt. Im Seminarverlauf werden die Rechenverfahren zur Ermittlung der Werte, die im Energieausweis dokumentiert werden, vorgestellt. Zudem wird auf die Unterschiede der einzelnen Verfahren eingegangen. Mit Hilfe eines Excel-Arbeitsblattes wird die Erstellung des Ausweises Schritt für Schritt vermittelt. Neben dem Rechenverfahren müssen die zukünftigen Ausweisaussteller zu einer Fülle weiterer Themen Hintergrundinformationen bereit halten. Daher sind im Seminar Exkurse u. a. zu den folgenden Themen integriert:
Tipps und Tricks bei der Ausweiserstellung runden die Seminarinhalte ab. Ein weiterer Teil des Seminars befasst sich mit der Verwendung des Energieausweises in der Praxis. Wer ist wie von der Einführung des Dokumentes betroffen und welche Chancen eröffnet der Energieausweis auf dem Immobilienmarkt. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer Tipps zur Datenaufnahme und zum Kundengespräch. Download Excel-Arbeitsblatt
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letzte Überarbeitung: 18.12.2009