|
|
Umfangreiche Energie sparende Investitionen werden gefördert. Allen Investoren steht die Kreditvariante zur Verfügung. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften können alternativ auch die Zuschussvariante nutzen. Beantragt werden die Mittel über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank). Dabei ist es in einigen Fällen notwendig, durch Bestätigung eines Energieberaters das Erreichen eines bestimmten energetischen Mindeststandards nachzuweisen. Diese Bestätigungen können von uns ausgestellt werden. Dazu sind einige Berechnungen erforderlich, um zu entscheiden, ob das Ziel erreicht wird. Sprechen Sie uns an. |
letzte Überarbeitung: 16.07.2010