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Hier setzt das Förderprogramm "Energiesparberatung vor Ort" an. Mit Hilfe dieses Programms soll unterstützt durch den Sachverstand von Experten herausgefunden werden, wo und wie individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen werden können. Ergebnis dieser Beratung ist ein Bericht, in welchem für das konkret betrachtete Haus die denkbaren Sparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen auf die Einsparung, die Kosten und die Umwelt dargestellt und bewertet werden. Dieser Bericht kann dann für die nächsten Jahre als eine Art Sanierungsfahrplan für das Haus angesehen werden. Die Beratung kann mit einem Zuschuss durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses für die Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- /Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gewährt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Die e&u energiebüro gmbh erledigt für ihre Kunden den gesamten "Papierkram", der im Zusammenhang mit der Antragstellung und Abwicklung entsteht. Füllen Sie die folgenden Eingabefelder aus und senden Sie uns diese Daten durch drücken der Absenden-Schaltfläche zu. Wir melden uns dann bei Ihnen und machen Ihnen ein Angebot. |
letzte Überarbeitung:16.7.2010