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Energieausweise

Um die Energieeffizienz von Gebäuden in der Europäischen Union zu steigern, hat die EU die Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" erlassen, die mit der EnEV 2007 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Zu den Verpflichtungen dieser Richtlinie zählt u. a. die Einführung von Energieausweisen - für Neubauten und Bestandsgebäude.

Den Verbrauchern soll durch Energieausweis ein Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes ermöglicht werden. Die farbliche Skalierung zeigt dem Verbraucher dabei optisch an, wie das Gebäude energetisch einzuordnen ist. Energieausweise sind bei allen Neubauten vorgeschrieben und müssen im Falle des Verkaufs, Vermietung oder Verpachtung den Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden. Sie werden für das gesamte Gebäude erstellt. Für den Verbrauchsausweis wird der erfasste Verbrauch von mindestens 36 Monaten zu Grunde gelegt, wobei die letzte Abrechungsperiode in diesem Zeitraum enthalten sein muss.

Für Bestandsbauten, sowohl als Wohngebäude und auch als Nichtwohngebäude, sind sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise zulässig. Eine Ausnahme bilden Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1.10.1977 gestellt wurde und die nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. In diesem Fall ist nur der Bedarfsausweis zulässig.

Für Neubauten wird ein Bedarfsausweis erstellt, der den Energiebedarf auf normierte Nutzergewohnheiten, der energetischen Qualität von Bauteilen und der installierten Anlagetechnik ermittelt. Gerne beraten wir Sie vorab, welchen Energieausweis Sie benötigen.

Wir bieten folgende Dienstleistungen dazu an:

  • Erstellung eines Bedarfsausweises, zusätzlich Hinweise für kostengünstige energetische Sanierungsmaßnahmen - sprechen Sie uns an
  • Erstellung eines Verbrauchsausweises, zusätzlich Hinweise für kostengünstige energetische Sanierungsmaßnahmen - sprechen Sie uns an