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Energieausweise

Energieausweise dienen dazu, die energetische Qualität eines Gebäudes transparent darzustellen und einen Vergleich der Energieeffizienz zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die früheren Regelungen der EnEV ersetzt hat. Energieausweise werden für das gesamte Gebäude ausgestellt und sind bei Neubauten sowie bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen. Bei öffentlichen Gebäuden kann eine Aushangspflicht bestehen.

Es wird zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. Der Bedarfsausweis basiert auf der energetischen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik, während der Verbrauchsausweis auf dem erfassten Energieverbrauch der vergangenen Jahre beruht. 

Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt. Bei Bestandsgebäuden sind – abhängig von Gebäudeart und Voraussetzungen – sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise möglich. 

Wir erstellen Energieausweise nach aktuellem GEG als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis und beraten Sie gerne, welche Variante für Ihr Gebäude erforderlich ist.