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Bestimmung des Primärenergiefaktors fp von Fernwärme

Viele Endkunden vertrauen den Angaben des Fernwärmelieferanten bzgl. des Primärenergiefaktors fp nicht, sofern nicht ein Zertifikat eines unabhängigen Instituts vorliegt. Die Architekten und Planer benötigen aber für den EnEV-Nachweis den Primärenergiefaktor fp der versorgungstechnischen Anlagen. Sofern Fernwärme als Energieträger vorhanden ist, kann in der Regel kein Pauschalwert wie für Erdgas, Heizöl oder Strom gewählt werden. Vielmehr hängt der Faktor von der Art der Erzeugung der Fernwärme ab und muss daher spezifisch vom Fernwärmelieferanten angegeben werden.

Für Eigentümer ist der Anschluss des Eigentums an das Fernwärmenetz, mit großen Anteilen von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer Energien, besonders interessant, da man leichter an eine staatliche Förderung, wie zum Beispiel von der KfW, gelangen kann. Die Förderrichtlinien fordern in der Regel die Unterschreitung des Anforderungsniveaus der EnEV um einen bestimmten Prozentsatz (zum Beispiel KfW- 70- Haus). Wärmelieferung kann unter bestimmten Bedingungen auch als Ersatzmaßnahme im Rahmen der Nachweise zum Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) anerkannt werden. Damit ist der Fernwärmeanschluss für Planer und auch für Endkunden attraktiv.

Ein günstiger Primärenergiefaktor Ihrer Fernwärme verschafft dem Gebäudeeigentümer somit Vorteile - was den Anschluss an eine Fernwärmeleitung für ihn interessant macht.

Wir sind durch die AG Fernwärme (AGFW) als fp-Gutachter 609 zertifiziert.

Wir bieten dazu folgende Dienstleistungen an:
Ausstellung des Zertifikats zum Primärenergiefaktor fp auf Basis der Erzeugungsstruktur der Wärme - sprechen Sie uns an