GModG-Seminar: Energiesparend bauen und sanieren
Die neue Bundesregierung hat das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Damit werden einerseits wesentliche europarechtliche Vorgaben umgesetzt, aber auch bisherige Vorgaben des GEG in Bezug auf Heizungsanlagen, nachträgliche Wärmedämmung, Energiebilanzierung, Berücksichtigung von KWK, Energieberatung sowie das Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung verändert.
Erfahren Sie mehr über diese aktuelle Rechtsgrundlage! Der Referent erläutert Ihnen die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes im Vergleich zum bisherigen GEG. Er veranschaulicht die Änderungen und Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen und geht insbesondere auf die kommunalen Besonderheiten ein. Zudem werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen behandelt.
Sie erhalten praxistaugliche Tipps und Hinweise. Informieren Sie sich bei einem Experten und bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Die wichtigsten Inhalte des Seminars auf einen Blick:
- Ausgangslage: Europarechtliche Rahmenbedingungen
- Veränderte Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen sowie bei der Erweiterung und Änderung von Gebäuden
- Sanierungspflichten von Nichtwohngebäuden
- Änderung in Bezug auf Heizungsanlagen – was ist die Biotreppe?
- Energiebilanzierung und Bewertung von Energieträgern
- Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude
- Neue Anforderungen bei den Energieausweisen
- Berechnung von Anlagen erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen
- Die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten
- Auswirkungen der neuen Anforderungen für Kommunen
- Ausblick: Schaffen wir mit dem neuen Gesetz den klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045?
Zielgruppen
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter*innen von Energieversorgungsunternehmen, Fachplaner*innen, Sachverständige für Wärmeschutz, Energieberater*innen sowie Mitarbeiter*innen von Wohnungsbaugesellschaften und Bau-, Planungs- und Bauordnungsämtern, die ihr Wissen vertiefen bzw. auffrischen möchten.
Die Anerkennung als Fortbildung durch die Architektenkammer NRW sowie die Ingenieurkammer-Bau wird jeweils beantragt.
Wir führen dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung direkt bei Ihnen oder in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen durch. Darüber hinaus führen wir das Seminar als Web-Seminar durch. Termine erfahren Sie in unserer Terminübersicht.
Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit einer Reduzierung der Inhalte, sodass ein Halbtagsseminar oder ein Vortrag durchgeführt werden kann.







