GEG-Nachweis (Gebäudeenergiegesetz)
Bis 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland weitgehend klimaneutral sein. Der GEG-Nachweis dient dazu, die Einhaltung der aktuellen energetischen Anforderungen bei Neu- und Bestandsgebäuden sicherzustellen. Er gibt unter anderem Auskunft über den Primärenergiebedarf sowie den Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes.
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ersetzt die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie weitere Regelwerke und führt die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien in einem einheitlichen Gesetz zusammen. Das GEG wurde seitdem weiter angepasst und bildet heute die gesetzliche Grundlage für energetische Nachweise im Neubau und bei Sanierungen.
Für Wohn- und Nichtwohngebäude gelten Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf, den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie an die Anlagentechnik. Ziel ist eine energieeffiziente Bauweise mit minimierten Wärmeverlusten und einer stärkeren Einbindung erneuerbarer Energien.
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