Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Am 04.12.2012 ist die europäische Energieeffizienzrichtlinie EED 2012/27/EU in Kraft getreten und im Frühjahr 2015 auch in die deutsche Gesetzgebung überführt worden. Demnach sind alle Nicht-KMU verpflichtet bis zum 05. Dezember 2015 Energieaudits nach EN 16247-1 zu absolvieren.
Sie sind mit großer Wahrscheinlichkeit von dem Gesetz betroffen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Eine verbindliche Aussage kann Ihnen im Zweifelsfall ein Wirtschaftsprüfer geben.
- Sie haben 250 oder mehr MitarbeiterInnen
- Ihr Jahresumsatz beträgt über 50 Mio. EUR
- Ihre Bilanzsumme beträgt mehr als 43 Mio. EUR
Dieses Gesetz gilt nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern auch für alle anderen Branchen wie z.B.
- Kreditinstitute
- kommunale Unternehmen (mit mehr als 25 %-iger Beteiligung der Kommunen)
- Dienstleistungsunternehmen
- Krankenhäuser
- Senioreneinrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Krankenkassen
- Handelsunternehmen
- größere Gemeinschaftspraxen
Ein wichtiges Kriterium, ob Sie betroffen sind ist, ob Sie körperschaftssteuerpflichtig sind bzw. in Konkurrenz zu privaten Einrichtungen stehen.