Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bild 4
Bild 5
Bild 6
Bild 7
Bild 8
Smaller Default Larger

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Am 04.12.2012 ist die europäische Energieeffizienzrichtlinie EED 2012/27/EU in Kraft getreten und im Frühjahr 2015 auch in die deutsche Gesetzgebung überführt worden. Demnach sind alle Nicht-KMU verpflichtet bis zum 05. Dezember 2015 Energieaudits nach EN 16247-1 zu absolvieren.

Sie sind mit großer Wahrscheinlichkeit von dem Gesetz betroffen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Eine verbindliche Aussage kann Ihnen im Zweifelsfall ein Wirtschaftsprüfer geben.

  • Sie haben 250 oder mehr MitarbeiterInnen
  • Ihr Jahresumsatz beträgt über 50 Mio. EUR
  • Ihre Bilanzsumme beträgt mehr als 43 Mio. EUR

Dieses Gesetz gilt nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern auch für alle anderen Branchen wie z.B.

  • Kreditinstitute
  • kommunale Unternehmen (mit mehr als 25 %-iger Beteiligung der Kommunen)
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Krankenhäuser
  • Senioreneinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Krankenkassen
  • Handelsunternehmen
  • größere Gemeinschaftspraxen

Ein wichtiges Kriterium, ob Sie betroffen sind ist, ob Sie körperschaftssteuerpflichtig sind bzw. in Konkurrenz zu privaten Einrichtungen stehen.