Förderung von Klimaschutzkonzepten
Das Förderprogramm von Klimaschutzkonzepten erfolgt durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) der Bundesregierung. Zum 1.11.2022 trat eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Wichtige Rahmenbedingungen der neuen Richtlinie sind:
- es werden verschiedene Arten von Konzepten sowie die Einführung eines kommunalen Energiemanagements gefördert
- Neu aufgenommen wurde die Förderung von kommunalen Wärmeplänen mit einem Fördersatz von 90 % bis Ende 2023
- die Förderquote liegt je nach Konzeptart zwischen 50 und 90 %, Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept oder mit Nothaushalt erhalten eine höhere Förderquote von bis zu 100 %.
Hier können Sie die Richtlinie der NKI downloaden.
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